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aktuelle Kategorie: Zähne
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Die Krankenkasse übernimmt in der Regel nur eine KFO-Behandlung (kieferorthopädische Behandlung),
wenn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
Meist wird für eine KFO-Behandlung eine Zeitspanne
von 4 Jahren gerechnet, da die Geräte die zur Regulierung in den Mund gesetzt werden, diese Zeit
benötigen, um in eine richtige Position gebracht werden zu können.
Diese Behandlung ist ein massiver Eingriff in das Zahn- und Kiefersystem, deshalb ist vor allem
durch den Patienten Geduld, Ausdauer und Konsequenz nötig, damit nicht durch eine vernachlässigte
Pflege und evtl. öfteres Entnehmen der diversen Spangen und Geräte die ganze Mühe des Zahnarztes,
die Kosten der Krankenkasse und auch der psychische Rückfall des Patienten durch Nichterreichen des
gesteckten Zahnbildes umsonst ist.
Auf die gründliche Pflege der Apparaturen oder Spangen wird größter Wert gelegt, damit die
"reparierten" Zähne nicht schon frühzeitig von Karies befallen werden.
Karies wird nicht vererbt, sondern ist die Folge nicht genügend gepflegter Zähne, die an den jeweiligen
Ernährungsstil angepasst sein sollte.
(mwe)
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